Aufmerksamkeitsdramatik
11. Februar 2009 · Von ulp · Rubrik: Politik, SVP & Co.Völkerrecht versus Landesrecht: Die Schweizerische Volkspartei (SVP) lässt sich einiges einfallen – auch Absurdes.
Nicht anderes als eine Parteimeinung
Der “Bürger-Herold” hat bereits gestern darauf hingewiesen, wie sich der Vizechef der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Christopf Blocher, in Szene setzt[1]. Eines seiner Themen ist die nationale Souveränität, die angeblich dem Völkerrecht[2] zum Opfer[3] falle. Dazu heisst es in einem SVP-Pamphlet unter anderem:
[...] Das Völkerrecht schaltet den schweizerischen Gesetz- und Verfassungsgeber immer häufiger aus. Der autonome Nachvollzug von EU-Recht sowie die Übernahme von sogenannten völkerrechtlichen Normen hebelt die Gewaltentrennung aus und beschneidet die Souveränität unseres Landes. [...]
Soweit die Auffassung der SVP. Da der “Bürger-Herold” keiner Partei den üblen Spruch, die Partei habe immer Recht, zubilligt, sind parteiliche Vorstellungen zunächst politische Meinungsäusserungen. Sie können richtig oder falsch sein oder im Spektrum dazwischenliegen. Das Problem bei solchen Äusserungen ist, dass Parteimeinungen – besonders bei rechtspopulistischen Parteien – den Bürgern gegenüber mundgerecht verpackt werden. Dabei gehen besonders jene Argumente unter, und zwar gezielt, die der Parteimeinung nicht zum Vorteil dienen.
Kompetenz führt weiter
Das Interview mit Kerstin Odendahl, Professorin für internationales Recht in St. Gallen, zeugt praktisch vom Gegenteil der Blocher-SVP-Meinung. Unter anderem sagt sie:
[...] Die Umsetzung von Völkerrecht geschieht eben gerade durch die Verfassung und durch Gesetze. Dabei lässt das Völkerrecht den Staaten in der Regel einen erheblichen Spielraum, der dann an die schweizerischen Bedürfnisse angepasst wird. [...]
Man sieht, das letzte Zitat stammt von einer kompetenten Person[4], während das erste Zitat dramatisiert und die Sachverhalte nicht richtig reflektiert. Mit letzterem hatte die SVP schon immer erhebliche Schwierigkeiten.
Gebärde eines Papiertigers
Wenn das SVP-Pamphlet fordert, das demokratisch legitimierte Landesrecht müsse Vorrang vor dem sogenannten Völkerrecht haben, könnte das durchaus bedeuten, dass in der Schweiz gesetzlich etwas “gewurstelt” wird, das im Gegensatz zum Völkerrecht steht. Allerdings spricht das Pamphlet von Ausnahmen, nämlich von zwingenden Normen bzw. zwingendem Völkerrecht[5] [6]. Dazu noch ein Hinweis aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zum Thema Völkerrecht:
[...] Das Völkerrecht hat grundsätzlich Vorrang vor dem Landesrecht. Allerdings kann der Gesetzgeber gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts auch bewusst vom Völkerrecht abweichen, sofern es sich nicht um zwingendes Völkerrecht handelt (z.B. Folterverbot). [...]
Dieses Zitat – ein Gegensatz zum ersten Zitat - gibt immerhin einen Hinweis darauf, dass sich die SVP (siehe erstes Zitat) als Papiertiger gebärdet.
SVP total
Am Ende des SVP-Pamphlets heisst es noch:
[...] Der generelle Vorrang von Bundesgesetzen gegenüber völkerrechtlichen Verträgen hat zudem zur Folge, dass bei Annahme einer Volksinitiative die einem völkerrechtlichen Abkommen widerspricht, die betreffenden verfassungswidrigen Abkommen sistiert, respektive gekündigt werden müssen. [...]
Eine happige Forderung der SVP, wie man sieht. Etwas extrem betrachtet könnte die Eidgenossenschaft theoretisch alle völkerrechtliche Abmachungen, die sie eingegangen ist, temporär oder ganz aufgeben, falls eine angenommene Volksinitiative anders lautet.
Andere Fragen stellen
Volksinitiativen an sich sind eine gute Einrichtung und sind um so besser, wenn die Inhalte stimmen und sie im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Aber vergessen wir nicht, dass hinter einer Volksinitative[7] auch Initianten stecken, die in Parteikreisen zu suchen sind, zum Beispiel in der SVP. Der “Bürger-Herold” weiss, Völkerrecht, Landesrecht usw. sind sehr komplexe Themen, für Bürger nicht leicht durchschaubar.
Als Bürger könnte man sich allerdings andere Fragen stellen, deren Antworten vielleicht etwas weiterführen. Warum bringt die SVP Völkerrecht und Landesrecht in Verbindung und warum will sie gegebenfalls eine von der Schweiz unterschriebenes Völkerrecht ausser Betrieb setzen? Eine Antwort könnte lauten: Mit der Annahme einer Volksinitiative könnte man einer geltenden Völkerrechtsabmachung entgehen. Oder extremer formuliert: Mit der Annahme einer Volksinitiative könnte man Völkerrecht brechen.
Fussnoten:
- EU-Vertrag – wie weiter?
- Völkerrecht
- C. Blocher: Völkerrecht bricht Volkes Recht
- Publikationen von Kerstin Odendahl
- Zwingendes Recht
- Das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht in der Schweiz
- Volksinitiative