Bis in die Gegenwart

28. Februar 2008 · Von · Rubrik: Gesellschaft, Politik

Der “Bürger-Herold” will nochmals auf seinen gestrigen Beitrag zurückkommen, weil ihm noch etwas gefehlt hat.

Der erste Blick täuscht

Hier noch ein paar Ergänzungen zu unserem gestrigen Beitrag: Das Datum des 28. Februar 1933 bennt Eckhard Jesse in dem “Welt”-Beitrag nicht explizit. Statt dessen schreibt er von einer Notverordnung „zum Schutze von Volk und Staat“ bzw. von der Reichstagsbrandverordnung.

Jesses Wortwahl – beides ist ein und dasselbe – vermittelt auf den ersten Blick eine Art Notwendigkeit. Richtig heisst es “Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat” (siehe Wikisource), unter anderem von Hitler und Hindenburg unterschrieben.

Bis in die Gegenwart

Die Tragweite der Verordnung erfährt man erst, wenn man sich den Inhalt “zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte” anschaut (§ 1):

[...] Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. [...]

Dies lässt unserer Meinung nach nicht auf einen Schnellschuss der Nazis schliessen sondern auf ein zielgerichtetes Vorgehen. Es zeigt auch, wie Feindbilder sehr nützlich sind.

Der zitierte Wortlaut ist zwar 75 Jahre alt, hat jedoch bis in die Gegenwart überall dort Relevanz, wo es um absolute Staatsmacht und Diktaturen geht. Nicht nur: Selbst in modernen Demokratien kommen heute die Begriffe wie “War on …”, “Kampf gegen …” oder “Abwehr von …” wieder häufig vor. Für manche Politiker, die ohne Feindbilder nicht leben können, hie und da ein willkommener Anlass, an Verfassungs- und Grundrechten zu basteln.

Tags: , ,

Keine Kommentare möglich.